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   VG Würzburg, 21.11.2013 - W 3 K 12.876   

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VG Würzburg, 21.11.2013 - W 3 K 12.876 (https://dejure.org/2013,41409)
VG Würzburg, Entscheidung vom 21.11.2013 - W 3 K 12.876 (https://dejure.org/2013,41409)
VG Würzburg, Entscheidung vom 21. November 2013 - W 3 K 12.876 (https://dejure.org/2013,41409)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 29.01.2004 - 5 C 9.03

    Aufenthalt, gewöhnlicher - vor Beginn der Leistung; Eingliederungshilfe für

    Auszug aus VG Würzburg, 21.11.2013 - W 3 K 12.876
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 25.3.2010 - 5 C 12/09 - BVerwGE 136, 185; U.v. 29.1.2004 - 5 C 9/03 - BVerwGE 120, 116) seien Leistungsunterbrechungen anhand einer zuständigkeitsrechtlichen Gesamtbetrachtung zu bestimmen und nicht nach der vermeintlichen Intention oder Idee der Eltern, dass Kindergartenbetreuung durchgehend bis zur Schule gehe.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 19.10.2011 - 5 C 25/10 - BVerwGE 141, 77 - juris Rn. 20; vgl. U.v. 13.12.2012 - 5 C 25/11 - BVerwGE 145, 257 - juris Rn. 17; U.v. 25.3.2010 - 5 C 12/09 - BVerwGE 136, 185 - juris Rn. 22; U.v. 29.1.2004 - 5 C 9/03 - BVerwGE 120, 116 - juris Rn. 18) sind unter einer Leistung im Sinne des § 86 SGB VIII unabhängig von der Hilfeart und -form im Rahmen einer Gesamtbetrachtung alle zur Deckung eines qualitativ unveränderten, kontinuierliche Hilfe gebietenden jugendhilferechtlichen Bedarfs erforderlichen Maßnahmen und Hilfen zu verstehen, sofern sie ohne Unterbrechung gewährt worden sind.

  • BVerwG, 19.10.2011 - 5 C 25.10

    Beginn der Leistung; Einsetzen der Hilfeleistung; elterliche Sorge; Erstattung

    Auszug aus VG Würzburg, 21.11.2013 - W 3 K 12.876
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 19.10.2011 - 5 C 25/10 - BVerwGE 141, 77 - juris Rn. 20; vgl. U.v. 13.12.2012 - 5 C 25/11 - BVerwGE 145, 257 - juris Rn. 17; U.v. 25.3.2010 - 5 C 12/09 - BVerwGE 136, 185 - juris Rn. 22; U.v. 29.1.2004 - 5 C 9/03 - BVerwGE 120, 116 - juris Rn. 18) sind unter einer Leistung im Sinne des § 86 SGB VIII unabhängig von der Hilfeart und -form im Rahmen einer Gesamtbetrachtung alle zur Deckung eines qualitativ unveränderten, kontinuierliche Hilfe gebietenden jugendhilferechtlichen Bedarfs erforderlichen Maßnahmen und Hilfen zu verstehen, sofern sie ohne Unterbrechung gewährt worden sind.

    Die Zuständigkeit des früheren Trägers endet jedoch u.a., wenn die Leistung eingestellt oder eine zuständigkeitsrechtlich neue Leistung gewährt wird (BVerwG, U.v. 19.10.2011 - 5 C 25/10 - BVerwGE 141, 77 - juris Rn. 37).

  • BVerwG, 25.03.2010 - 5 C 12.09

    Anfechtung der Vaterschaft, Beginn der Leistung, elterliche Sorge, Einrichtung,

    Auszug aus VG Würzburg, 21.11.2013 - W 3 K 12.876
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 25.3.2010 - 5 C 12/09 - BVerwGE 136, 185; U.v. 29.1.2004 - 5 C 9/03 - BVerwGE 120, 116) seien Leistungsunterbrechungen anhand einer zuständigkeitsrechtlichen Gesamtbetrachtung zu bestimmen und nicht nach der vermeintlichen Intention oder Idee der Eltern, dass Kindergartenbetreuung durchgehend bis zur Schule gehe.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 19.10.2011 - 5 C 25/10 - BVerwGE 141, 77 - juris Rn. 20; vgl. U.v. 13.12.2012 - 5 C 25/11 - BVerwGE 145, 257 - juris Rn. 17; U.v. 25.3.2010 - 5 C 12/09 - BVerwGE 136, 185 - juris Rn. 22; U.v. 29.1.2004 - 5 C 9/03 - BVerwGE 120, 116 - juris Rn. 18) sind unter einer Leistung im Sinne des § 86 SGB VIII unabhängig von der Hilfeart und -form im Rahmen einer Gesamtbetrachtung alle zur Deckung eines qualitativ unveränderten, kontinuierliche Hilfe gebietenden jugendhilferechtlichen Bedarfs erforderlichen Maßnahmen und Hilfen zu verstehen, sofern sie ohne Unterbrechung gewährt worden sind.

  • VG Würzburg, 25.10.2012 - W 3 E 12.877

    Einstweilige Anordnung; Kinder- und Jugendhilfe; Übernahme eines

    Auszug aus VG Würzburg, 21.11.2013 - W 3 K 12.876
    Mit Beschluss vom 25. Oktober 2012 - W 3 E 12.877 - wurde die Beklagte verpflichtet, bis zur Entscheidung in der Hauptsache den Teilnahmebeitrag vorläufig zu übernehmen, wenn die Belastung im Sinne des § 90 Abs. 3 SGB VIII der Klägerin und deren Sohn N... nicht zuzumuten ist.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens der Beteiligten und des sonstigen Sach- und Streitstands wird auf die Niederschrift über die mündliche Verhandlung vom 21. November 2013, die Gerichtsakte, die Akte im Verfahren W 3 E 12.877 sowie auf den Inhalt der einschlägigen Verwaltungsakten, welche Gegenstand des Verfahrens waren, Bezug genommen.

  • BVerwG, 14.11.2002 - 5 C 57.01

    Fortsetzung einer Jugendhilfeleistung (hier: Unterbringung in Kindertagesstätte;

    Auszug aus VG Würzburg, 21.11.2013 - W 3 K 12.876
    Diese Ansicht des Gerichts steht auch nicht im Widerspruch zu der vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 14. November 2002 - 5 C 57/01 - (BVerwGE 117, 184) vertretenen Auffassung, da in dem der dortigen Entscheidung zu Grunde liegenden Sachverhalt die Betreuung des Kindes ununterbrochen in derselben Einrichtung geleistet wurde.
  • BVerwG, 13.12.2012 - 5 C 25.11

    Widerklage; Teilklagerücknahme; Kostenerstattung; Einwand der unzulässigen

    Auszug aus VG Würzburg, 21.11.2013 - W 3 K 12.876
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 19.10.2011 - 5 C 25/10 - BVerwGE 141, 77 - juris Rn. 20; vgl. U.v. 13.12.2012 - 5 C 25/11 - BVerwGE 145, 257 - juris Rn. 17; U.v. 25.3.2010 - 5 C 12/09 - BVerwGE 136, 185 - juris Rn. 22; U.v. 29.1.2004 - 5 C 9/03 - BVerwGE 120, 116 - juris Rn. 18) sind unter einer Leistung im Sinne des § 86 SGB VIII unabhängig von der Hilfeart und -form im Rahmen einer Gesamtbetrachtung alle zur Deckung eines qualitativ unveränderten, kontinuierliche Hilfe gebietenden jugendhilferechtlichen Bedarfs erforderlichen Maßnahmen und Hilfen zu verstehen, sofern sie ohne Unterbrechung gewährt worden sind.
  • VG Schleswig, 27.05.2010 - 15 A 120/09
    Auszug aus VG Würzburg, 21.11.2013 - W 3 K 12.876
    Ein solches Angebot können die Eltern annehmen, sie müssen dies aber nicht (vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, U.v. 27.5.2010 - 15 A 120/09 - EuG 2012, 288).
  • VG Hannover, 22.08.2017 - 3 A 5588/15

    Beendigung einer Leistung; Beginn der Leistung; Einheitlichkeit einer Leistung;

    Der vermeintliche Angebotscharakter der Kinderbetreuung und die Freiwilligkeit der Leistungsinanspruchnahme sind nicht ausschlaggebend (so aber: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. August 2014, OVG 6 B 12.13, juris Rn. 17; VG Münster, Urteil vom 22. Juli 2014, 6 K 854/13, juris Rn. 63; VG Schleswig, Urteil vom 27. Mai 2010, 15 A 120/09, juris Rn. 29; VG Würzburg, Urteil vom 21. November 2013, W 3 K 12.876, juris Rn. 25; kritisch dagegen insoweit: Bay.VGH, Beschluss vom 23. April 2014, 12 ZB 14.26, juris Rn. 10).
  • VG Köln, 13.07.2016 - 26 K 1102/15

    Erstattung von Aufwendungen für eine Hilfe zur Erziehung in Form der

    Aber auch wenn man mangels planwidriger Regelungslücke die Voraussetzungen einer solchen entsprechenden Anwendung für nicht gegeben ansieht, VG Würzburg, Urteil vom 21.11.2013 - W 3 K 12.876 -, juris Rn. 30; OVG NRW, Urteil vom 21.03.2014 - 12 A 1211/12 -, juris Rn. 66, und der zeitlichen Komponente allein indizielle Bedeutung zumisst,               DIJuF-Rechtsgutachten vom 26.08.2014 - J 8.100 Se - JAmt 2014, 624, 626, kommt man zum gleichen Ergebnis.
  • VG Würzburg, 25.10.2012 - W 3 E 12.877

    Einstweilige Anordnung; Kinder- und Jugendhilfe; Übernahme eines

    Am 16. Oktober erhob die Antragstellerin Klage gegen die vorstehenden Bescheide (Nr. W 3 K 12.876).
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